Lektion 9. Stunde 66, Übung 3

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Republik Österreich liegt in Mitteleuropa und hat rund 8,8 Millionen Einwohner. Das Land grenzt an Deutschland und Tschechien im Norden, Slowenien und Italien im Süden, die Slowakei und Ungarn im Osten sowie die Schweiz und Liechtenstein im Westen.
Österreich ist ein demokratischer Bundesstaat, der aus neun Bundesländern besteht: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Das Bundesland Wien ist zugleich die Hauptstadt und die größte Stadt des Landes. Zu Großstädten gehören außerdem Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.
Das Land erstreckt sich westöstlich über 575, nordsüdlich über 294 Kilometer.
Österreich ist ein Gebirgsland, weil mehr als 62 Prozent seiner Staatsfläche von den Alpen gebildet sind. Der höchste Berg ist der Großglockner mit 3 798 Metern. In Österreich gibt es fast 1 000 Berge, die höher als 3 000 Meter sind. In den Gebirgen gibt es viele Wintersportgebiete, dort kann man im Sommer wandern und klettern.
Der größte See ist der Neusiedler See, der mit der ungarischen Seite ein UNESCO-Welterbe bildet. Auch am Bodensee mit seinen 536 Quadratkilometern hat das Land einen Anteil. Durch einen großen Teil des Landes fließt die Donau, die ins Schwarze Meer mündet. Außerdem fließen durch das Staatsgebiet auch der Rhein, die Elbe und andere kleinere Flüsse.
Da Österreich viele verschiedene Landschaften hat, gibt es im Land eine große Anzahl von Tier- und Pflanzenarten. Um diese zu schützen, wurden sechs Nationalparks und viele andere Naturparks errichtet. Viele Flächen sind nicht nur UNESCO-Kulturerbe, sondern auch Naturerbe. Die Flora zählt 1 187 Pflanzenarten, die auf der Roten Liste stehen. Das Edelweiß und die Aurikel gelten als nationale Symbole und sie kann man auf österreichischen Münzen sehen.
Die Fauna des Landes zählt circa 45 870 Tierarten, darunter stehen 2 804 Arten auf der nationalen Roten Liste. In den Alpen sind Hirsche und Greifvögel verbreitet, in den Tälern auch Störche und Reiher.
Österreich ist eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik. Ihr Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt wird. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat. Die Bundesländer haben ihre Parlamente, die Landtage heißen. Der Regierungschef ist der Bundeskanzler, den der Bundespräsident ernennt. Zur Regierung gehören Minister. Auch Bundesländer haben ihre Regierungen.
 

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